Warum ein Modellprojekt für mehr Partizipation in der Kita?
Partizipation in der Kita ist rechtlich verankert
Die Bezeichnung Kinderrechtskonvention ist eine Abkürzung für das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) und ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder.
Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen.
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf einen einzigen Staat – die USA – haben alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Das SGB VIII regelt bundeseinheitlich die Leistungen für junge Menschen (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige) sowie deren Eltern und Personensorgeberechtigte, die ihren tatsächlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
So erhalten Kitas nach §45 SGB Vlll keine Betrieberlaubnis, wenn sie kein geregeltes Beschwerdemanagement für Beschwerden der Kinder vorweisen können. Weiterhin regelt §8 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Partizipation ist Bestandteil der Bildungskonzeption MV für 0-10 Jährige (2011) und des KiFöG MV (2020)
„Qualitätskriterien für Partizipation im Alltag
Die Fachkraft:
• gibt Hilfestellung in der Regel nur dann, wenn ein Kind darum bittet, erst dann zeigt sie Alternativen auf.
• geht im Dialog mit dem Kind auf Wünsche, Meinungen und Fragen ein und berücksichtigt sie.
• macht die Entscheidungen Erwachsener transparent.
Die Kinder dürfen entsprechend ihrer Entwicklung:
• selbst entscheiden, was, mit wem, wo und wie sie spielen.
• entscheiden, wovon und wie viel sie essen.
• sich alleine auffüllen und eingießen.
• das Frühstücksbrot/Versper selbst zubereiten.
• so früh wie möglich alleine essen und aus der Tasse trinken.
• kleckern und „Essen erfühlen“, d. h. auch einmal mit Essen spielen.
• ohne Zwang, sondern mit belobigender Begleitung sauber und trocken werden.
• sich alleine an- und ausziehen und haben Zeit, das zu üben.
Kleine Aufgaben und Arbeitsabläufe übernehmen Kinder selbst. Kein Kind muss schlafen.“
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.) (2011): Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern. Zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. 2. Ergänzte Auflage. Schwerin.
Studienergebnisse zur Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag
„In der Studie BiKA – Beteiligung von Kindern im Kita-Alltag haben die Fachhochschule Potsdam und die PädQUIS gGmbH in Kooperation mit der Universität Graz im Zeitraum 2018-2020 die Qualität in der Kindertagesbetreuung mit dem Fokus auf die Verwirklichung der Beteiligung von Kleinkindern empirisch untersucht. (…)
Untersucht wurde, wie und unter welchen Umständen es Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertagesstätten gelingt, die Perspektive und Bedürfnisse der betreuten Kinder in angemessener Weise zu berücksichtigen und ihr Recht auf Beteiligung in der für sie so wichtigen Lebenswelt Kita, in der sie einen Großteil ihrer (Wach-) Zeit verbringen, sicher zu stellen. Dazu wurde zum einen die Fähigkeit der Fachkräfte erfasst, die Signale junger Kinder zu erkennen, darauf zu reagieren und sie feinfühlig und unterstützend zu begleiten;
und zum anderen ihre Kompetenz, Schlüsselsituationen im Kita-Alltag partizipativ zu gestalten. Zudem ging es darum, die Reaktion von Kindern auf die partizipationsorientierten Interaktionen der Fachkräfte zu untersuchen.“
Selbstbestimmung über die Menge des Essens/Trinkens
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in lediglich 46,5 % der untersuchten Kitas die Kinder selbst entscheiden können, wie viel sie essen oder trinken möchten. Bei über einem Drittel der untersuchten Kitas trifft dies nicht zu und bei 15,1 % nur teilweise.
Direktive Handlungsanweisungen und grenzüberschreitender Körperkontakt gehören für viele Kinder zum Kita-Alltag